8/15 BVD 110/2020/175 Landschaftsschongebiets tangieren.30 Da der robuste Zaun ausserhalb der Bauzone liegt, einem zonenfremden Zweck dient und das Interesse eines Schutzgebiets betrifft, ist er nach Art. 7 Abs. 1 und 2 BewD baubewilligungspflichtig. Dessen Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutz ist deshalb näher zu prüfen.