Die Ausführungen der Gemeinde sind nicht schlüssig. Zur Beurteilung steht hier die Umzäunung eines Hundeausbildungsplatzes mit einer Fläche von rund 745 m2. Der Hundeausbildungsplatz befindet sich in der Landwirtschaftszone und in einem Landschaftsschutzbzw. Landschaftsschongebiet. Die strittige Umzäunung ist fraglos eine Einrichtung, die auf eine längere Dauer angelegt ist. Die Fotos in den Akten zeigen, dass der Hundeausbildungsplatz mit einem verzinkten Maschendrahtzaun mit robusten Holzpfosten umzäunt ist. Der Zaun verfügt ausserdem über eine grosse, einflügelige Rohrrahmentür.29