Diesbezüglich ist der Sachverhalt unklar. Falls der Partyraum als Katzenraum genutzt wird oder werden soll, ist diese Nutzung im Plan «Obergeschoss» auszuweisen und es ist deren Rechtmässigkeit im Rahmen des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens ebenfalls zu prüfen (vgl. Erwägung 7). Allenfalls muss eine Projektänderung eingereicht oder von der Beschwerdegegnerschaft eine Erklärung bzgl. der Katzenbetreuung verlangt werden. 5. Landschaftsschutz