Plänen, die nicht erklärbar ist. Denn soweit dies den Akten entnommen werden kann, liegt bezüglich der ursprünglich beantragten Umnutzung des Partyraums in einen Katzenraum weder ein Gesuchsrückzug noch eine Projektänderung vor. Auch findet sich in den Akten nirgends eine Erklärung der Beschwerdegegnerschaft, dass sie darauf verzichtet hat, Katzen zu betreuen. Im Gegenteil: Die Tierpension umfasst nach dem Betriebskonzept der Beschwerdegegnerschaft auch die Betreuung von Katzen (vgl. Erwägung 6a). Es ist damit nicht klar, wo die Katzen gehalten werden und welche Räumlichkeiten dafür umgenutzt werden sollen. Diesbezüglich ist der Sachverhalt unklar.