«(…) Darüber hinaus wurde ebenfalls beantragt, dass die Nutzung des ehemals als Partyraum dienenden Anbaus in ein Katzenzimmer umgewandelt werden darf und ein direkt daran angrenzender kleiner Auslauf genutzt werden kann (vgl. Baugesuch inkl. Pläne in den Akten der Vorinstanz).» Vorliegend ist im bewilligten Plan «Obergeschoss Umnutzung» zwar ein Partyraum eingezeichnet. Dass dieser als Katzenzimmer umgenutzt werden soll, geht aus dem bewilligten Plan nicht mehr hervor.25 Es besteht damit eine Differenz zwischen den bewilligten und den ursprünglichen