c) Nach Art. 10 Abs. 3 BewD20 sind alle Pläne zu datieren und von den Gesuchstellenden sowie von den Projektverfassenden zu unterzeichnen. Aus den Akten geht hervor, dass die bewilligten Pläne weder von der Beschwerdegegnerschaft noch vom Projektverfasser unterschrieben worden sind.21 Diesbezüglich entsprechen die Pläne den Formanforderungen des BewD nicht; sie sind zu korrigieren.