Auf die Überarbeitung des Betriebskonzeptes vom 9. September 2019 sei verzichtet worden, da die Öffnungszeiten der Tierpension klar angegeben worden seien. Der weitere Schriftverkehr, wie die Stellungnahme der Beschwerdegegnerschaft vom 17. Juli 2020 und die Verfügung des AGR vom 14. August 2020 hätten keine neuen Erkenntnisse gebracht. Sie sei deshalb davon ausgegangen, dass diese keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben werden. Die Gemeinde räumt zudem ein, sie habe fälschlicherweise auf das Eröffnen der Verfügung vom 14. August 2020 des AGR und auf das Einholen von Schlussbemerkungen von allen Beteiligten verzichtet.