b) Die Gemeinde bemerkte in der Stellungnahme vom 12. November 2020, es sei richtig, dass der Beschwerdeführer von den Verfahrensschritten ab dem 20. Mai 2020 keine Korrespondenz erhalten habe. Der Sachverhalt habe sich jedoch seit der Stellungnahme des AGR vom 20. Februar 2020 bzw. dem Schreiben der Bauabteilung vom 20. April 2020 und der E-Mail vom 20. Mai 2020 nicht verändert. Sie habe im Schreiben vom 20. April 2020 ihre Sichtweise offen und klar dargelegt. Alle Beteiligten hätten daher den Sachverhalt gekannt. Auf die Überarbeitung des Betriebskonzeptes vom 9. September 2019 sei verzichtet worden, da die Öffnungszeiten der Tierpension klar angegeben worden seien.