angefochtenen Entscheids erscheint als nicht ausgeschlossen. Diese Sichtweise erhärtet sich mit Blick auf die Verfahrenschronologie. Danach führte die Vorinstanz ab Mai 2020 alle Verfahrensschritte und Massnahmen im Baubewilligungsverfahren ohne formellen Einbezug des Beschwerdeführers durch (vgl. Erwägung 3).