2/15 BVD 110/2020/175 Gehör mehrfach verletzt. In der Sache stellt er sich auf den Standpunkt, das Nutzungsgesuch im Sinne von Art. 24 Bst. a RPG sei nicht standortgebunden. Zudem stünden dem Nutzungsgesuch verschiedene öffentliche und private Interessen entgegen. Eine Ausnahmebewilligung könne auch aus diesem Grund nicht erteilt werden.