3. Auch der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 6. Oktober 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Er verlangt die Rückweisung des Bauentscheids an die Gemeinde A.________. Damit beantragte er sinngemäss auch die Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Weiter beantragte er eventuell, der Bauentscheid sei aufzuheben und dem Gesuch sei die Baubewilligung zu verweigern. In formeller Hinsicht rügt er, die Vorinstanz habe seinen Anspruch auf rechtliches 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700)