2. Dagegen reichte die Beschwerdegegnerschaft mit Eingabe vom 6. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung von drei Auflagen, namentlich die Beschränkung der Aufnahme von acht Hunden auf der Anlage (Ziff. 1.1, Lemma 1), den Rückbau des kleineren, eingezäunten Platzes (Ziff. 1.1, Lemma 8) sowie den Rückbau von zwei Hundezimmern im Dachgeschoss (Ziff. 1.1, Lemma 9). Eventuell beantragen sie, es sei ihr die Baubewilligung ohne Bedingungen und Auflagen zu erteilen. Sie ist der Meinung, unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten seien die verfügten Beschränkungen in den Auflagen nicht gerechtfertigt.