- Lärmintensive Hunde müssen, unter Einhaltung der Tierschutzvorschriften, auch tagsüber mehrheitlich im Innern untergebracht werden. - Der Ausbildungsplatz darf nur zu den gemäss Betriebskonzept definierten Zeiten und unter geeigneter Aufsicht benutzt werden. - Sollten sich entgegen der Prognose der Kantonspolizei Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, unter Einhaltung der Auflagen dennoch berechtigte Lärmklagen ergeben, müssten diese analysiert und entsprechende Massnahmen getroffen werden. Eine Einschränkung der Anzahl Hunde bleibt bei berechtigten Klagen vorbehalten.