Mit Gesamtentscheid vom 4. September 2020 erteilte die Gemeinde A.________ für das Vorhaben die Baubewilligung und das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung vom 14. August 2020 unter Auflagen und Bedingungen die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG. In Ziffer 1.1 des Entscheiddispositivs ordnete die Gemeinde folgende Auflagen und Bedingungen an: