dazu auf, die Sache als baupolizeiliche Anzeige an die Hand zu nehmen. Auf Verlangen der Gemeinde reichte die Beschwerdegegnerschaft am 9. September 2019 ein nachträgliches Baugesuch und am 16. September 2019 ein Ausnahmegesuch nach Art. 24 RPG1 ein für den Betrieb einer Tierpension und eines Hundeausbildungsplatzes. Die Gemeinde liess das Bau- und Ausnahmegesuch in den Ausgaben des Amtsanzeigers H.________ vom 19. und 26. September 2019 publizieren. Gegen das Vorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 4. September 2020 erteilte die Gemeinde A.______