Zwar handelt es sich bei diesem Geruchsgutachten um ein Parteigutachten, allerdings hat die Abteilung Immissionsschutz dieses gemäss Ausführungen in der Stellungnahme vom 21. Oktober 2020 geprüft und festgestellt, dass dieses Gutachten nach den Vorgaben der Geruchsempfehlung des Bundes erstellt worden sei und korrekt, plausibel und nachvollziehbar sei. Gestützt auf die Geruchsempfehlung des Bundes (Randziffer A3.5 mit Bezug auf Tabelle 5) seien bei einem Geruchsstundenanteil der Gesamtanlage von unter 30 % keine übermässigen Immissionen zu 38 Immissionsprognose Pouletmastställe Lützelflüh-Goldbach der Firma G._______ vom 25. März 2020, Vorakten pag.