- Die Geruchsemissionen der zwei neuen Pouletmastställe werden zu erhöhten Immissionen an der westlichen Fassade des Nachbargebäudes auf Parzelle 1021 führen. - die Geruchsimmissionen der Pouletmastställe alleine liegen auf jeden Fall unter 15 % Geruchsstundenanteil. - Die Geruchsimmissionen der Gesamtanlage liegen auf jeden Fall unter 25 % (Südfassade) bzw. 30 % (Westfassade) Geruchsstundenanteil. Da der Geruchsstundenanteil bei betriebsfremden Gebäuden mit Wohnnutzung unter 30 % liege, sind die Gutachter der Ansicht, dass das Vorhaben so bewilligt werden könne.