Das Geruchsgutachten kommt im Sinne einer Sonderbeurteilung nach FAT-Bericht 476 zu folgenden Schlüssen (S. 20): - Der Standort der Anlage ist gegenüber Schwachwinden aus Ostsüdöstlicher Richtung exponiert. Die übergeordneten Winde wie Bise und Westwind haben auf die Emissionen der Stallanlagen eher untergeordneten Einfluss. Dies ist auf die Tallage des Standortes sowie auf die bodennahen Emissionen zurückzuführen. Die Geruchsfahne breitet sich daher vor allem in nördlicher Richtung aus. - Die Geruchsemissionen der zwei neuen Pouletmastställe werden zu erhöhten Immissionen an der westlichen Fassade des Nachbargebäudes auf Parzelle 1021 führen.