insbesondere die Empfehlungen der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik (FAT; heute Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART) (vgl. Anhang 2 Ziff. 512 LRV). Die Mindestabstände sind im FAT-Bericht festgehalten. Zwar wurde ein Entwurf vom 7. März 2005 für einen neuen FAT-Bericht diskutiert. Aufgrund der negativen Reaktionen in der Vernehmlassung zog das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Entwurf aber zurück. Anwendbar ist somit nach wie vor der FAT-Bericht Nr. 476 (1995) "Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen - Empfehlungen für neue und bestehende Betriebe" (nachfolgend: FAT- Bericht).