Vorliegend würden im direkten Umfeld des Bauprojekts mehrere Wohngebäude stehen. Diesem Umstand werde im neuen Ortsplan Rechnung getragen, wonach die südlichen Parzellen in die Dorfzone eingeteilt werden und auch sein im Norden liegendes Gebäude neu zur Baugruppe H (B.________) gezählt werde. Ob eine Umzonung in die Dorfzone erfolge oder nicht, ändere nichts daran, dass die geplante Geflügelmasthalle in einem besiedelten Gebiet zu stehen komme. Das Bauprojekt habe daher einen Mindestabstand von mindestens 75 m und nicht bloss von 54 m einzuhalten. Gemäss den in der Praxis anerkannten Messmethoden sei der Radius sodann nicht von der Gebäudemitte, sondern von der Gebäudehülle aus zu messen.