Dies ergibt einen Trockensubstanz-Deckungsgrad von 123.38 %. Der Deckungsbeitrag der bodenabhängigen Bewirtschaftung beträgt Fr. 87'074.00 (Pflanzenbau: Fr. 37'947.00, Rindviehaufzucht: Fr. 49'127.00), derjenige der bodenunabhängigen Bewirtschaftung (Masthühner) beträgt Fr. 28'121.00. Beide Kriterien der inneren Aufstockung gemäss Art. 36 Abs. 1 RPV sind klar erfüllt. Der Beschwerdeführer setzt sich mit dieser Beurteilung des LANAT nicht auseinander. Es ist nicht erkennbar, was an diesen Berechnungen falsch sein soll. Dem pauschalen Einwand, wonach die Beurteilung des LANAT gestützt auf diese Berechnungen nicht nachvollziehbar sei, kann nicht gefolgt werden.