Das LANAT kam mit Fachbericht zur Zonenkonformität vom 5. März 2019 zum Schluss, dass das Bauvorhaben die Voraussetzungen der inneren Aufstockung gemäss Art. 16a Abs. 2 RPG erfüllt. Der Betrieb werde nach der Ausdehnung der bodenunabhängigen Produktion überwiegend bodenabhängig geführt resp. die bodenunabhängige Produktion auf dem Betrieb sei bei einer gesamthaften Betrachtung gegenüber der bodenabhängigen Produktion untergeordnet. Gestützt auf diesen Fachbericht beurteilte das AGR das Vorhaben mit Verfügung vom 3. Juni 2019 als zonenkonform.