58 BauG massgebend ist.6 Die vom Beschwerdeführer mehrfach angesprochene Ortsplanungsrevision, mit welcher offenbar u.a. die Umzonung des in der Landwirtschaftszone liegenden Siedlungsteils im Gebiet A.________ (welche auch den südlichen, heute überbauten Teil der Bauparzelle Hasle bei Burgdorf Grundbuchblatt Nr. J.________ umfasst) in die Dorfzone geplant ist und der Parzellenteil des Beschwerdeführers mit dem Wohngebäude am K.________weg einer Zone mit Planungspflicht (ZPP C K.________weg, B.________) zugeordnet werden soll7, befindet sich gemäss Stellungnahme der Gemeinde vom 2. November 2020 noch in der Phase der Vorprüfung.