b) Der Beschwerdeführer bezweifelt die Einhaltung der deklarierten 3'400 Tiere und ist der Ansicht, dass in beiden Hallen aufgrund der Platzverhältnisse rund 1'800 Tiere mehr Platz hätten. Die im Gesamtentscheid enthaltene Auflage, wonach pro Stall nicht mehr als 1'700 Tiere gehalten werden dürfen, sei unbehelflich. Es werde für die Baupolizei nicht möglich sein, die Anzahl der Tiere zu überwachen.