a) Mit dem umstrittenen Baugesuch plant der Beschwerdegegner auf den Parzellen Hasle bei Burgdorf Grundbuchblatt Nrn. J.________ und L.________ nördlich seines Betriebszentrums den Neubau von zwei Geflügelmasthallen. Die grössere Halle soll eine Grundfläche von rund 313 m2 (24.87m x 12.6 m) aufweisen, die kleinere Halle eine Fläche von rund 89 m2 (9.58 m x 9.28 m). Beim kleineren Stall handelt es sich um den Kükenstall, in welchem sich die Küken gemäss den Ausführungen des Beschwerdegegners bis zu einem Gewicht von 1 kg aufhalten. Danach werden sie in den grossen Ausmaststall verbracht.