Die Gemeinde reichte eine Stellungnahme vom 2. November 2020 ein. Die Fachstelle Boden des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) beantragt mit Stellungnahme vom 10. November 2020, die Beschwerde sei bezüglich der durch sie geprüften Voraussetzungen abzuweisen. Mit Beschwerdeantwort vom 10. November 2020 beantragt schliesslich der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen