3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 21. Oktober 2020 nahm das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, zur Beschwerde Stellung. Es hielt dabei an seinem Fachbericht vom 18. Juni 2019 und der Stellungnahme vom 30. Januar 2020 fest. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 21. Oktober 2020 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Mit Eingabe vom 26. Oktober 2020 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde reichte eine Stellungnahme vom 2. November 2020 ein.