Gestützt auf die positive Verfügung des AGR vom 3. Juni 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Emmental mit Gesamtentscheid vom 7. September 2020 die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 7. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 7. September 2020 und die Erteilung des Bauabschlags.