1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Neuenegg vom 7. September 2020 wird grundsätzlich bestätigt. Ziffer 2 der Verfügung der Gemeinde Neuenegg vom 7. September 2020 wird insofern präzisiert, als das Untergeschoss innert 90 Tagen ab Rechtskraft des Entscheids in den ursprünglichen, bewilligten Zustand zurückzubauen ist. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 300.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen.