d) Die Gemeinde Neuenegg hat in ihrem Entscheid ausgeführt, die Wohnung im Untergeschoss sei innert 90 Tagen in den ursprünglichen, bewilligten Zustand zurückzubauen. Sie hat allerdings nicht ausgeführt, wie diese Frist zu berechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass diese ab Rechtskraft des Entscheids zu laufen beginnt. Der Entscheid ist diesbezüglich jedoch zu präzisieren. 5. Kosten a) Die Verfahrenskosten werden der unterliegenden Partei auferlegt, es sei denn, das prozessuale Verhalten einer Partei gebiete eine andere Verlegung oder die besonderen Umstände