c) Ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands liegt im vorliegenden Fall vor, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.15 Die Rückbaumassnahmen sind zudem erforderlich, da es sich beim Einbau des Studios um Veränderungen im Gebäudeinnern handelt, deren tatsächliche Nutzung kaum kontrollierbar wäre. Sie sind zudem zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands geeignet. Indem das Gartengeschoss in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muss, kann dieses nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden.