Planungseckpunkte sind alsdann in einer Überbauungsordnung festzulegen.9 Die Gemeinde hat für das Gebiet, in welchem sich die Bauparzelle befindet, nicht nur eine ZPP ausgeschieden, sondern auch eine Überbauungsordnung erlassen: Die Bauparzelle befindet sich in der ZPP Nr. 6, resp. im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung «Dorfkern Thörishaus»10. Für das Gebiet der UeO Thörishaus sind verschiedene Baufelder ausgeschieden. Dazwischen sind private Grünräume und öffentliche Freiräume vorgesehen. Im Baufeld E sind Wohnnutzung und nur mässig störende Kleingewerbe, Dienstleistungsbetriebe, Ateliers und Läden zugelassen (Art. 8 UeO Thörishaus). Im Baufeld E gilt die geschlossene Bauweise.