Allerdings hat die Gemeinde in ihrem Entscheid einzig erläutert, eine zusätzliche Wohnung stehe im Widerspruch zur Überbauungsordnung und es liege keine Besitzstandsgarantie vor. Sie verweise auf die ausführliche Begründung eines früher ergangenen Bauabschlags. Wieso genau das konkrete Bauvorhaben der Überbauungsordnung widersprechen solle, hat die Gemeinde allerdings nicht dargelegt. Aus dem Entscheid geht daher nicht hervor, von welchen Überlegungen sich die Gemeinde hat leiten lassen.