Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verpflichtet. Auch wenn er nicht mehr Eigentümer der Liegenschaft ist, ist er weiterhin von der angefochtenen Verfügung in seiner Rechtstellung betroffen und verfügt damit über ein schutzwürdiges Interesse an deren Überprüfung. Der Beschwerdeführer ist daher von der angefochtenen Verfügung auch materiell beschwert und ist somit zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Rechtliches Gehör