4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 gab der Gemeinde Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen und bat sie, die Vorakten einzureichen. Die Gemeinde reichte mit Eingabe vom 6. November 2020 die Unterlagen ein und beantragte die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Mit Schreiben vom 10. November 2020 teilte der Anwalt des Beschwerdeführers mit, das streitgegenständliche Grundstück sei einen Tag zuvor zwangsweise versteigert worden. Angesichts dessen sei auch das Mandatsverhältnis per sofort beendet. Die Gemeinde führte mit Schreiben vom 26. November 2020 aus, sie habe das betreffende Grundstück erworben.