1/8 BVD 110/2020/173 2. Mit Abschreibungs- und Wiederherstellungsverfügung vom 7. September 2020 wies die Gemeinde das Baugesuch ab. Zudem ordnete sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands innert 90 Tagen an und drohte die Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung an.