1. Am 11. Juli 2019 teilte die Gemeinde Neuenegg dem Beschwerdeführer mit, sie habe festgestellt, dass er im Untergeschoss in den ehemaligen Keller- und Nebenräumen des Gebäudes F.________strasse 20 unrechtmässig ein Studio erstellt habe. Auf Aufforderung der Gemeinde reichte der Beschwerdeführer am 29. August 2019 dafür ein nachträgliches Baugesuch ein. Die Liegenschaft befindet sich auf Parzelle Neuenegg Grundbuchblatt Nr. G.________. Diese liegt in der ZPP Nr. 6, resp. im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung «Dorfkern Thörishaus».