zwischen 2005 und 2007 vorgenommen Ausbauarbeiten wie beispielsweise Anschluss an Wasser und Abwasser oder Teilausbau des Badezimmers wie auch allfällige spätere Ausbauarbeiten wurden somit ohne Baubewilligung erstellt und sind folglich widerrechtlich.33 Es obliegt der Gemeinde, in einem separaten baupolizeilichen Verfahren den Sachverhalt abzuklären und allenfalls ein Wiederherstellungsverfahren zu eröffnen. 26 Vgl. Vorakten Baugesuch-Nr. 164/1996, Baugesuchformular 1.0.1 vom 2. Dezember 1995 (Eingang: 15. März 1996):