Es ist Sache der Bauherrschaft, allfällige Bewilligungen inklusive bewilligte Pläne einzureichen. Es ist nicht ersichtlich, für welche Versäumnisse die damalige Gemeindebehörde verantwortlich sein soll. Da für die Qualifikation einer Wohnung im Sinne des Zweitwohnungsgesetztes der (rechtmässige) Ausbaustandard am Stichtag (11. März 2012) relevant ist,31 können die Beschwerdeführenden auch aus der Tatsache, dass Möbel und Einrichtungsgegenstände abgeführt wurden und aus den Belegen wie der steuerrechtlichen (amtlichen) Bewertung oder aus Aufnahmeprotokolle der Steuerverwaltung nichts zu ihren Gunsten ableiten.32