Jedenfalls wurde 2004 einzig um eine Umnutzung ersucht (im Gesuch «Nutzungsanpassung» genannt)30 und einzig diese bewilligt. Um bauliche Massnahmen, einen Um- oder Ausbau wurde 2004 weder ersucht noch wurden solche mit der Bewilligung vom 20. September 2004 bewilligt. Das korrespondiert mit der Tatsache, dass keine Baupublikation erfolgte, die Baubewilligung innert vier Wochen erteilt wurde und die Gebühr für die Baubewilligung lediglich 55.– Franken betrug.