Einzig der Einbau eines Holzofens wurde beantragt und auch bewilligt.28 Bereits gestützt auf die Auflage ist erstellt, dass mit dieser Baubewilligung keine Wohnung bewilligt wurde. Im Übrigen hätte es dem Geräteraum auch an den notwendigen technischen Installationen für einen nachträglichen Einbau einer Kocheinrichtung gefehlt.