b) Seit dem 1. Januar 2016 ist das neue Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft. Das ZWG regelt die Zulässigkeit des Baus neuer Wohnungen sowie der baulichen und nutzungsmässigen Änderung bestehender Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent (Art. 1 ZWG). Die Gemeinde Grindelwald weist einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aus und fällt damit in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes, was unbestritten ist. Da das Baugesuch nach Inkrafttreten des ZWG eingereicht wurde, kommt dieses Gesetz zur Anwendung (Art. 25 Abs. 1 ZWG).