Bewilligung ohne zweitwohnungsrechtliche Nutzungsbeschränkung zu erteilen". 12 Vgl. Beschwerde vom 2. Oktober 2020, S. 1, unter «Tatsachen und Beweismittel». 13 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21). 3/8 BVD 110/2020/172 Entscheid stützt. Die Behörde muss jedoch nicht auf jedes Argument der Parteien eingehen; es genügt, wenn sie sich mit den wesentlichen Gesichtspunkten auseinandergesetzt hat.14