3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, führte den Schriftenwechsel durch und holte beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Vorakten ein. Zudem reichte die Gemeinde Grindelwald die Baugesuchakten Nrn. 164/1996 und 1045/2004 sowie 3394/2019 ein. Das Regierungsstatthalteramt beantragte in ihrer Stellungnahme vom 15. Oktober 2020 die Abweisung der Beschwerde. Im Übrigen verzichtete das Regierungsstatthalteramt auf detaillierte Ausführungen und verwies auf die Erwägungen im Gesamtbauentscheid vom 10. September 2020.