Ihr Vater bzw. Schwiegervater habe dieses «Gartenhaus» bewohnt und zu Lebzeiten erwähnt, der Umbau zu Wohnzwecken sei bewilligt und im Frühjahr 2005 abgenommen worden. Dass im Baudossier der Gemeinde keine Planunterlagen vorhanden seien, sei ihrer Meinung nach ein Versäumnis der Gemeindebehörde. Da die Nutzfläche um nicht mehr als 30 % erweitert werde, das Gartenhaus als Wohnung diente, eine Kochgelegenheit vorhanden gewesen sei und das Gebäude in der amtlichen Bewertung als Wohnhaus aufgeführt werde, sei eine Baubewilligung ohne zweitwohnungsrechtliche Nutzungsbeschränkung zu erteilen.