2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 2. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 10. September 2020. Sie machen insbesondere geltend, beim Kauf des Gebäudes an der F.________strasse 15a seien sie gestützt auf die Unterlagen der amtlichen Bewertung und der Umnutzungsbewilligung aus dem Jahre 2004 davon ausgegangen, es handle sich um ein bewohnbares «Gartenhaus». Ihr Vater bzw. Schwiegervater habe dieses «Gartenhaus» bewohnt und zu Lebzeiten erwähnt, der Umbau zu Wohnzwecken sei bewilligt und im Frühjahr 2005 abgenommen worden.