1. Die Beschwerdeführenden reichten am 11. Oktober 2019 bei der Gemeinde Grindelwald ein Baugesuch ein für die Erweiterung des bestehenden Gebäudes an der F.________strasse 15a um ein weiteres Zimmer.1 Insbesondere wollten die Beschwerdeführenden damit die Frage klären, ob die bisher getätigten Arbeiten angesichts des aktuellen Stands als ausgeführt betrachtet würden.2 Die Gemeinde Grindelwald leitete die Unterlagen als generelles Baugesuch an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli weiter. Mit Schreiben vom 29. Januar 2020 wurde das angepasste generelle Baugesuch erneut eingereicht.3