Ebenso wenig kann durch das Vorhaben eine Beeinträchtigung der umschriebenen Streusiedlungen des BLN-Gebiets festgestellt werden. Insgesamt schafft der geplante Kleinstall keine störenden Gegensätze zum vorhandenen Gebäudebestand der unmittelbaren Umgebung und ordnet sich gut in das heterogene Ortsbild dieses Weilers ein. Auch in diesem Punkt erweist sich die Beschwerde als unbegründet. 11/13 BVD 110/2020/170