10/13 BVD 110/2020/170 Neben dem allgemeinen Beeinträchtigungsverbot in Art. 24 Abs. 1 GBR enthält das Baureglement der Gemeinde Rüeggisberg insbesondere folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen, welche vorliegend zur Anwendung gelangen: