Im Unterschied zu Parkplätzen, die senkrecht zur Strasse angeordnet sind, kann mit der gewählten Anordnung der Parkplätze parallel zur Strasse – den nachvollziehbaren Ausführungen der Beschwerdegegnerschaft folgend – verhindert werden, dass bei der Wegfahrt rückwärts auf die Gemeindestrasse hinausgefahren werden muss. Die Gemeinde erachtet die Verkehrssicherheit als erfüllt, was von den Beschwerdeführenden nicht bestritten wird.